Rote Waldameise (Formica rufa)
Name
Rote Waldameise (Formica rufa)
Familie
Formicidae (Ameisen)
Körpergröße
Arbeiterinnen 4,5–9 mm Körperlänge
Merkmale
Die Rote Waldameise zeigt eine charakteristische zweifarbige Zeichnung: Kopf und Hinterleib (Gaster) sind schwarzbraun bis schwarz gefärbt, während Brust und Beinansätze rötlich-braun bis rotbraun erscheinen. Ein entscheidendes Bestimmungsmerkmal ist die deutlich behaarte Vorderbrust (Pronotum), die gut ausgebildete abstehende Haare trägt. Dieses Detail ist allerdings nur bei starker Vergrößerung und günstigem Lichteinfall zuverlässig erkennbar. Die Arbeiterinnen sind in ihrer Größe auffallend variabel und können zwischen 4,5 und 9 mm messen, was innerhalb eines einzigen Volkes zu beobachten ist.
Lebensraum
Die Rote Waldameise besiedelt bevorzugt lichte, gut besonnte Waldränder, Lichtungen und Schonungen, vor allem in Nadel- und Mischwäldern. Sie benötigt ausreichend Sonneneinstrahlung für die Thermoregulation ihres Nestes. Die charakteristischen Ameisenhügel, die aus Nadeln, Zweigen und anderen Pflanzenteilen aufgeschichtet werden, können beachtliche Ausmaße von über einem Meter Höhe erreichen. Als ganzjährig aktive, nicht flugfähige Arbeiterinnen sind die Tiere von etwa März bis Oktober regelmäßig oberirdisch anzutreffen, mit einem Aktivitätshöhepunkt in den Sommermonaten. Geflügelte Geschlechtstiere schwärmen typischerweise von April bis Juni.
Besonderheiten
Die Rote Waldameise gilt als nützliche Waldpflegehelferin, da ein einziges Volk täglich enorme Mengen an Forstschädlingen wie Raupen und Käfern erbeutet. Die Völker können mehrere hunderttausend Individuen umfassen und werden von einer oder wenigen Königinnen geleitet. Eine wichtige Verwechslungsart ist die Kahlrückige Waldameise (Formica polyctena), die im Gegensatz zu Formica rufa ein nahezu kahles, unbehaarten Pronotum besitzt. In Deutschland ist die Rote Waldameise durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, da ihre Bestände durch Lebensraumverlust und forstliche Eingriffe zurückgegangen sind. Nester dürfen daher weder beschädigt noch zerstört werden.