Spitzmorchel (Morchella elata)

Die Aldi- oder Lidl-Morchel wächst auf Rindenmulch im Siedlungsbereich

Name

Spitzmorchel (Morchella elata)

Familie

Morchellaceae

Merkmale

Die Spitzmorchel besitzt einen charakteristischen, kegelförmig zugespitzten Hut mit einem ausgeprägten Netzwerk aus längs verlaufenden Rippen und tiefen, unregelmäßigen Gruben. Die Färbung des Hutes reicht von graubraun bis dunkelbraun, während der Stiel hell, cremeweiß bis gelblich und oft leicht gerillt oder körnig ist. Der gesamte Fruchtkörper ist hohl. Die Höhe beträgt je nach Standort zwischen fünf und fünfzehn Zentimetern. Die Rippen des Hutes verlaufen überwiegend parallel und sind dunkler gefärbt als die Gruben, was der Art ein markantes, gitterartiges Aussehen verleiht.

Standort und Verbreitung

Die Spitzmorchel ist in weiten Teilen Europas und Nordamerikas verbreitet. Sie bevorzugt nährstoffreiche, oft gestörte oder bearbeitete Böden und ist typischerweise in Parks, Gärten, an Wegrändern sowie auf Holzverarbeitungsplätzen anzutreffen. Besonders charakteristisch ist ihr Vorkommen auf Rindenmulch im Siedlungsbereich, weshalb sie auch in städtischen Umgebungen regelmäßig gefunden wird. Die Erscheinungszeit liegt zwischen Februar und Mai, mit einem Schwerpunkt im März und April. Sie gilt als Frühjahrspilz und gehört zu den ersten Großpilzen des Jahres.

Besonderheiten

Die Spitzmorchel ist ein begehrter Speisepilz mit feinem, aromatischem Geschmack, darf jedoch ausschließlich gegart verzehrt werden, da sie im rohen Zustand giftig ist. Ihr volkstümlicher Beiname Aldi- oder Lidl-Morchel verdankt sich der Vorliebe der Art für Rindenmulch-Beete, wie sie häufig vor Discountmärkten und Einkaufszentren angelegt werden. Verwechslungen sind möglich mit der Speisemorchel sowie mit der giftigen Frühjahrslorchel, die jedoch einen unregelmäßig gelappten, sattelförmigen Hut ohne echte Grubenstruktur aufweist. In einigen Regionen gilt die Spitzmorchel als gefährdet und steht unter Naturschutz, weshalb das Sammeln nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf erlaubt ist.